Wir treten als Überlasser und Dienstgeber auf. Dabei handelt es sich um die klassische Arbeitskräfteüberlassung. Sie als UnternehmerIn beziehen die Arbeitsleistung der Arbeitskraft und wir als Überlasser verrechnen die tatsächlich erbrachten Stunden des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin.