ARBEITSKRÄFTEÜBERLASSUNG

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Was ist Zeitarbeit?

Unter Arbeitskräfteüberlassung versteht man das Verhältnis zwischen einem Personalbereitsteller, einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin und einem Unternehmen. Die Arbeitskraft auf Zeitarbeitsbasis geht ein Arbeitsverhältnis mit einem Zeitarbeitsunternehmen ein und schließt mit diesem einen Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Pensions-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall, gesetzlicher Kündigungsschutz und Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ab. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt alle Arbeitgeberpflichten und garantiert alle gesetzlichen und vertraglich geregelten Arbeitgeberleistungen. Der Einsatzort ist bei dem Unternehmen und der oder die ZeitarbeitnehmerIn wird zu diesem zur Arbeitsleistung „überlassen“. Sämtliche Auftragsdetails diese Überlassung betreffend stehen in der § 12 AÜG Mitteilung.

Vorteile

☉ Sie lernen viele Menschen kennen.
☉ Spannende neue Herausforderungen, da Sie bei sehr unterschiedlichen Betrieben eingesetzt werden und mehrere Tätigkeiten übernehmen
☉ Sie gewinnen an Berufserfahrung.
☉ Bewerbung ist sehr einfach und persönlich.
☉ Schnelle Vermittlung, bei passender Qualifikation.
☉ Zeitarbeit kann zu dauerhaftem Arbeitsverhältnis führen.
☉ Job auch ohne abgeschlossene Ausbildung möglich.
☉ Sie erwerben neue Qualifikationen.
☉ Sie erkennen eigene Potentiale besser
☉ Weiterbildung
☉ langfristige Einsätze möglich